AGB des Veranstalters

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen im Wapelbad


§ 1 Präambel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf und die Verwendung von Eintrittskarten (im Folgenden: „TICKET“) für Veranstaltungen des 

Förderverein Wapelbad e.V.

1. Vorsitzender Michael Kersting

2. Vorsitzender: Simon Drosten

Zum Wapelbad 1

33334 Gütersloh

Vereinsregister Amtsgericht Gütersloh 1277

(im Folgenden: WAPELBAD).
(2) Durch den Kauf eines oder mehrerer TICKETs kommt ein Vertragsverhältnis
ausschließlich zwischen dem Käufer und WAPELBAD zustande. Soweit der Vertrag
über die Internetplattform der ticket i/O GmbH, Spichernstr. 73, 50672 Köln, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Förster und Jannusch Frontzek
(im
Folgenden: TICKET i/O) abgewickelt wird, ist TICKET i/O nur Bote der
wechselseitig abgegeben Erklärungen.
(3) Der Käufer stimmt zu, für vertragliche Zwecke elektronische Kommunikation, z.B. in
Form von eMails, von WAPELBAD zu erhalten und der Käufer stimmt auch zu, dass
durch die elektronische Kommunikation die Form für alle Zustimmungen und
Mitteilungen gewahrt ist, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche
Vorschriften schreiben eine andere Form vor.[MH1] 
(4) Weiterhin verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung eigener
Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch Schweigen oder durch
Lieferung seitens WAPELBAD Vertragsinhalt.

 

§ 2 Vertragschluss // Hauptleistungspflichten // Übertragbarkeit der TICKETs //
Zutrittsverweigerung

(1) Die Darstellungen auf den Internet-Seiten von TICKET i/O sind als Aufforderung zur
Abgabe von Angeboten durch Bestellung aufzufassen, d.h. die Bestellung von
TICKETs durch den Käufer ist das Angebot des Käufers an WAPELBAD, den oder die
gewünschten TICKETs von WAPELBAD zu erwerben. TICKET i/O fungiert lediglich als Bote. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme seitens WAPELBAD hinsichtlich eines solchen Angebotes
des Käufers zustande. Die Annahme des Angebotes durch WAPELBAD erfolgt dabei
konkludent durch Übermittlung der TICKETs in digitaler Form zum Ausdrucken.
(2) Durch den Kauf eines oder mehrerer TICKETS durch den Käufer erwirbt
dieser die TICKETs von WAPELBAD in digitaler Form als .pdf – Datei (sog. „ETickets“). Der Zugang wird nur gegen Vorlage eines ausgedruckten Tickets gewährt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des auf der Internetseite von TICKET i/O
ausgewiesenen Entgelts. TICKET i/O ist zur Einziehung des Kaufpreises seitens
WAPELBAD ermächtigt worden. Durch Zahlung an Ticket i/O wird der Käufer von seiner Zahlungspglicht durch Erfüllung befreit. 
(3) Im Falle der Weitergabe eines oder mehrerer TICKETs an einen Dritten ist der Käufer
dazu verpflichtet, den Dritten auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich hinzuweisen. Eine Weitergabe des TICKETs an
den Dritten ist nur dann erlaubt, wenn der Dritte sich mit Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt.
(4) Ein gewerblicher Weiterverkauf von TICKETs ist untersagt. Der Käufer verpflichtet sich, für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die unter dieser Ziffer aufgeführte Verpflichtung eine von WAPELBAD nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an WAPELBAD zu bezahlen. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben
(5) Jeder Inhaber eines TICKETs (im Folgenden: BESUCHER) hat das Recht, zum
Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung Zutritt zum Veranstaltungsgelände der
Veranstaltung, Zum Wapelbad 1, 33334 Gütersloh zu erhalten. Personen unter 16
Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen
gestattet.
(6) Das TICKET wird bei Betreten des Veranstaltungsgeländes komplett entwertet, mit
der Folge, dass danach eine Weitergabe an einen Dritten nicht mehr möglich ist.
(7) Es gilt in 2023 die Corona Schutz Verordnung des Landes NRW in der ab dem 23.12.22 gültigen Fassung. Sollten die Corona Schutz Maßnahmen eine Tanz Veranstaltung unter freiem Himmel einschränken , ist WAPELBAD berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall hat der Käufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Ticketentgelts. 
(8) WAPELBAD ist berechtigt, dem BESUCHER den Zutritt zum Veranstaltungsgelände
dann zu verweigern, wenn in der Person des BESUCHERs ein Grund vorliegt, der den
störungsfreien Ablauf der Veranstaltung ernsthaft gefährdet. Dies ist z.B. dann der
Fall, wenn der BESUCHER schwer alkoholisiert ist, erkennbar illegale Drogen
konsumiert und/oder im Besitz hat, Waffen und/oder andere gefährliche Gegenstände
wie Messer, Spritzen, Werkzeuge, Pyrotechnik oder Baseballschläger bei sich führt
oder anderer vergleichbare Umstände vorliegen. Verweigert WAPELBAD danach
dem BESUCHER den Zutritt zur WAPELBEATS, verliert dieser das Recht auf
Einlass solange, bis die vorgenannten Umstände ausgeräumt sind. Ein Anspruch auf
Rückerstattung des für den Erwerb des TICKETS entrichteten Entgelts besteht für den
BESUCHER in diesem Falle nicht.
(9) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird ferner nur gewährt, wenn der
BESUCHER keine Getränke in Flaschen oder sonstigen Behältnissen bei sich führt,
die Verletzungen anderer BESUCHER, z.B. durch deren Einsatz als Wurfgeschosse,
hervorrufen können. Auch dürfen keine eigenen Farbbeutel auf das
Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Es besteht am Eingang die Möglichkeit,
diese Gegenstände in den Müll entschädigungslos zu entsorgen.
(10) Zur Sicherstellung vorgenannter Bestimmungen (§ 1 Abs. 8 und 9) erklärt sich
der BESUCHER einverstanden, im Einzelfall vor dem Einlass Sicherheitskontrollen
von den von WAPELBAD dazu beauftragten Personen gleichen Geschlechts an
seinem Körper sowie seinen mitgeführten Gegenständen vornehmen zu lassen.


§ 3 Hausrecht
(1) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der BESUCHER dem
Hausrecht von WAPELBAD. Das Hausrecht wird auch durch von WAPELBAD
beauftragte Dritte ausgeübt.
(2) Der BESUCHER hat den Anordnungen der Polizei, des Sicherheitspersonals, der
Feuerwehr, des Veranstaltungsleiters und dessen Ordnern Folge zu leisten.
(3) WAPELBAD ist berechtigt, den BESUCHER entschädigungslos des
Veranstaltungsgeländes zu verweisen, wenn in dessen Person oder Verhalten ein
Grund vorliegt, der den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gefährdet. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn der BESUCHER übermäßig stark alkoholisiert ist,
illegale Drogen besitzt oder unter deren Einfluss steht, gewalttätig ist, Straftaten
jeglicher Art begeht, andere Besucher stark belästigt, Pyrotechnik abbrennt, Waffen
und/oder gefährliche Gegenstände bei sich führt oder diese benutzt.


§ 4 Recht am eigenen Bild
Grundsätzlich hat jeder Besucher im Wapelbad das Recht am eigenen Bild. Wapelbad fotografiert und verwertet Bilder von BESUCHERN nur zum Zwecke der Berichterstattung, §§ 22, 23 Abs. 1 KUG.
§ 5 Haftung
WAPELBAD haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der BESUCHER deshalb regelmäßig vertrauen darf. Vorgenanntes
gilt auch für die Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von WAPELBAD.


§ 6 Vertragsauflösung // Kein Widerrufsrecht
(1) Für den Fall, dass WAPELBAD die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen
unmöglich wird, die WAPELBAD nicht zu vertreten hat, wird der Vertrag nach den
gesetzlichen Vorschriften rückabgewickelt. Dieses ist insbesondere dann der Fall,
wenn nach einer zweimaliger Verlegung gem. § 2 Abs. 7 kein neuer Termin zur
Durchführung der Veranstaltung gefunden werden kann.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass trotz der Veräußerung der TICKETs durch
Fernkommunikationsmittel kein Widerrufsrecht des Käufers besteht, gem. § 312g
Abs. 2 Nr. 9 BGB.
 
§ 7 Rechtswahl // Erfüllungsort // Kontakt
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
Dies schließt nicht das Berufen des Käufers auf zwingende nationale
Vorschriften in Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie aus.
Erfüllungsort ist Gütersloh. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten folgt den
gesetzlichen Regelungen.

Die gem. § 246a Abs. 1 Nr. 2 EGBGB erforderlichen Angaben zur Identität
lauten wie folgt:

Förderverein Wapelbad e.V.

1. Vorsitzender Michael Kersting

2. Vorsitzender: Simon Drosten

Zum Wapelbad 1

33334 Gütersloh

Vereinsregister Amtsgericht Gütersloh 1277